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Kassenpatienten

Normalerweise werden nach der Beantragung die Behandlungskosten für die angebotene Richtlinientherapie von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dazu wird lediglich einmal im Quartal die Krankenversichertenkarte benötigt. Während des Antragsverfahrens und bei dem Ausfüllen der benötigten Formulare stehe ich Ihnen und Dir jederzeit zur Seite.

Private Versicherungen

& Beihilfe

 

 

 

Die Versicherungsbedingungen der privaten Kostenträger und der Beihilfestellen zur Übernahme der Behandlungskosten einer Verhaltenstherapie sind unterschiedlich, sodass ich empfehle sich vorab bei der privaten Krankenversicherung nach den Bedingungen zu erkundigen. Dort erhalten Sie gegebenen-falls die nötigen Formulare.

Auf Wunsch können die Behandlungskosten auch selbst übernommen werden.

 

Behandlungen, die über eine private Krankenkasse, die Beihilfe oder als Selbstzahler bezahlt werden, werden nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt.

Svenja Asmussen

info(a)kjp-bingen.de

 Tel. 06721 / 3088380

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